Barrierefrei umbauen: Haus und Wohnung altersgerecht gestalten

Breitere Türen, bodengleiche Dusche, keine Schwellen: So planst du den altersgerechten Umbau nach DIN 18040-2 und nutzt Kredit der KfW und Zuschüsse der Pflegekasse.

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Oft scheitert das nicht an der Gesundheit, sondern an Kleinigkeiten: an der Schwelle zum Balkon, an der Badewanne, über deren Rand man nicht mehr steigen mag, oder an der Tür, durch die der Rollator nicht passt. Wer rechtzeitig umbaut, gewinnt Sicherheit und Selbstständigkeit, und zwar nicht nur im Alter. Auch Familien mit Kinderwagen oder Menschen nach einem Unfall profitieren von einem Zuhause ohne Hindernisse.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Maße sich bewährt haben, wo du mit dem Umbau am besten anfängst und welche Fördermöglichkeiten es im Herbst 2026 noch gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orientierung bietet die DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen: unter anderem 80 bis 90 cm lichte Türbreite und Bewegungsflächen von 120 × 120 cm, für Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm.
  • Die größte Wirkung haben meist Bad, Eingang und Schwellen, dort passieren auch die meisten Stürze.
  • Der KfW-Zuschuss 455-B ist für 2026 ausgeschöpft, der Förderkredit KfW 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit bleibt eine Option.
  • Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten.
  • Anträge immer vor Beginn der Arbeiten stellen, sonst ist die Förderung in der Regel verloren.

Barrierefrei, barrierearm, altersgerecht: Was ist gemeint?

Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Barrierefrei im engeren Sinn bedeutet, dass eine Wohnung die Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt. Die Norm unterscheidet dabei zwischen „barrierefrei nutzbar“ und dem strengeren Standard „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“, oft kurz R-Standard genannt. Im Bestand lässt sich die Norm selten vollständig umsetzen, weil Wände, Treppen oder Grundrisse im Weg sind. Dann spricht man von barrierearm oder altersgerecht: Die wichtigsten Hindernisse sind beseitigt, auch wenn nicht jedes Maß exakt passt.

Für dich heißt das: Die Norm ist ein guter Kompass, aber kein Muss für private Umbauten. Entscheidend ist, was im Haushalt heute und künftig gebraucht wird.

Die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2

Die folgenden Werte helfen dir bei der Planung und im Gespräch mit Handwerkern. Sie sind vereinfacht dargestellt, für Details und Sonderfälle lohnt der Blick in die Norm oder eine Wohnberatung.

BereichBarrierefrei nutzbarMit Rollstuhl (R)
Lichte Türbreite innenmind. 80 cmmind. 90 cm
Wohnungseingangstürmind. 90 cmmind. 90 cm
Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Dusche120 × 120 cm150 × 150 cm
Duschplatzbodengleich, Absenkung max. 2 cmbodengleich, 150 × 150 cm
Schwellen und Türanschlägemöglichst keine, sonst max. 2 cmmöglichst keine, sonst max. 2 cm
RampenNeigung max. 6 %, beidseitig HandläufeNeigung max. 6 %, beidseitig Handläufe

Wo du mit dem Umbau anfangen solltest

Das Bad: bodengleiche Dusche statt Wanne

Das Badezimmer ist fast immer die wichtigste Baustelle. Eine bodengleiche Dusche ersetzt den hohen Wannenrand, rutschhemmende Fliesen der Bewertungsgruppe R10 oder höher geben Halt. Ob der Boden tief genug für den Abfluss ist, klärt ein Sanitärbetrieb vorab, im Altbau ist das nicht immer einfach. Wände hinter WC und Dusche sollten tragfähig sein oder verstärkt werden, damit später Griffe sicher halten.

Viel erreichst du auch ohne Komplettumbau. Ein fest verschraubter Duschhaltegriff aus Edelstahl* gibt beim Ein- und Aussteigen Halt, ein klappbarer Duschsitz* entlastet beim Duschen und nimmt eingeklappt kaum Platz weg. Wer Schwierigkeiten beim Aufstehen hat, profitiert von einer Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen*. Für die vorhandene Wanne gibt es selbstklebende Anti-Rutsch-Streifen für Dusche und Wanne*. Ideen, wie das Bad trotzdem wohnlich bleibt, findest du in unserem Beitrag zur Wellness-Oase im Badezimmer.

Eingang, Flur und Schwellen

Stufen vor der Haustür lassen sich bei geringer Höhe oft mit einer Rampe überbrücken. Weil die Neigung höchstens 6 Prozent betragen sollte, braucht eine Rampe für 30 cm Höhenunterschied bereits 5 Meter Länge, plus Podeste. Ist dafür kein Platz, sind ein Plattformlift oder ein zweiter Zugang über den Garten Alternativen. Im Haus sind Türschwellen eine häufige Stolperfalle. Wo sie sich nicht entfernen lassen, helfen Schwellenrampen aus Aluminium* als Übergangslösung.

Licht, Treppen und Bedienelemente

Gute Beleuchtung wird oft unterschätzt. Ein LED-Nachtlicht mit Bewegungsmelder* im Flur und neben dem Bett verhindert nächtliche Stürze. Treppen brauchen idealerweise auf beiden Seiten einen durchgehenden Handlauf, ein zweiter Treppenhandlauf aus Holz* ist schnell nachgerüstet. Lichtschalter in etwa 85 cm Höhe und Steckdosen nicht direkt über dem Boden erleichtern den Alltag im Sitzen. Arbeiten an der Elektroinstallation gehören in die Hände eines Elektrofachbetriebs. Wer Licht und Rollläden später per Sprachbefehl steuern möchte, findet Anregungen im Ratgeber Smart Home nachrüsten.

Tipp: Viele Städte und Landkreise bieten eine kostenlose Wohnberatung an. Die Beraterinnen und Berater kommen ins Haus, prüfen die Situation und kennen oft auch regionale Förderprogramme.

Förderung 2026: Was noch möglich ist

KfW-Zuschuss 455-B: für 2026 ausgeschöpft

Der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) war im April 2026 mit einem Budget von 50 Millionen Euro wieder gestartet. Er brachte 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (maximal 2.500 €) und 12,5 Prozent für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (maximal 6.250 €). Laut Fachmedien sind die Mittel seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Ob und wann das Programm 2027 zurückkehrt, hängt vom Bundeshaushalt ab. Prüfe vor deinem Projekt den aktuellen Stand direkt auf der Website der KfW.

KfW-Kredit 159: Altersgerecht Umbauen

Unabhängig vom Zuschuss gibt es den Förderkredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Beantragen können ihn Eigentümer und auch Mieter, letztere brauchen für bauliche Änderungen die Zustimmung des Vermieters. Alter oder Pflegegrad spielen keine Rolle. Der Antrag läuft über deine Hausbank und muss gestellt sein, bevor du Aufträge vergibst.

Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Liegt ein Pflegegrad vor, schon ab Pflegegrad 1, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich. Als eine Maßnahme gelten alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind. Stelle den Antrag mit Kostenvoranschlag am besten vor Baubeginn. Zusätzlich lassen sich die Lohnkosten von Handwerkern im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend machen.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Bedarf klären: Wer lebt im Haushalt, welche Einschränkungen gibt es heute, welche sind absehbar?
  2. Wohnberatung nutzen: Eine neutrale Einschätzung vor Ort spart teure Fehlplanungen.
  3. Angebote einholen: Mindestens zwei Fachbetriebe für Sanitär, Elektro und Trockenbau anfragen.
  4. Förderung beantragen: Pflegekasse und KfW-Kredit vor Auftragsvergabe klären.
  5. Umbau planen: Möglichst in einem Zug, damit Bad, Türen und Böden nur einmal Baustelle sind.

Planst du ohnehin eine größere Sanierung, lohnt es sich, die Maßnahmen mit der energetischen Sanierung zu verbinden. Neue Fenster mit niedrigen Griffen oder eine schwellenarme Terrassentür lassen sich dann gleich mitdenken.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet ein barrierefreies Bad?

Das hängt stark von Größe, Zustand und Ausstattung ab. Für einen kompletten Umbau mit bodengleicher Dusche werden häufig Beträge im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich genannt, einzelne Maßnahmen wie Haltegriffe oder ein Duschsitz kosten dagegen nur wenige hundert Euro. Verlässlich sind nur Angebote von Fachbetrieben für dein Bad.

Muss ich als Mieter den Vermieter fragen?

Für bauliche Veränderungen wie Türverbreiterungen oder den Austausch der Wanne ja. Mieter haben nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Erlaubnis für barrierereduzierende Umbauten, der Vermieter kann aber eine Sicherheit für den Rückbau verlangen. Kleinere Hilfsmittel wie Nachtlichter oder Sitzerhöhungen brauchen keine Zustimmung.

Gibt es den KfW-Zuschuss 455-B noch?

Für 2026 sind die Mittel laut Fachmedien seit Ende Juli ausgeschöpft. Bereits bewilligte Anträge werden weiter ausgezahlt. Ob es 2027 neue Mittel gibt, ist offen. Der Kredit 159 ist davon nicht betroffen.

Zahlt die Pflegekasse auch ohne Pflegegrad?

Nein, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit, regionale Programme mancher Länder und Kommunen sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Muss ich die DIN 18040-2 vollständig einhalten?

Für private Umbauten ist die Norm nicht verpflichtend. Förderprogramme verlangen aber teils bestimmte technische Mindestanforderungen. Diese stehen im jeweiligen Merkblatt und sollten vor der Planung geprüft werden.

Über diesen Ratgeber

Dieser Artikel wurde von der Redaktion von Heimwert Steigern recherchiert und geschrieben. Grundlage sind die DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen, die Merkblätter der KfW zu den Programmen 159 und 455-B, § 40 SGB XI zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sowie aktuelle Meldungen aus Fachmedien zum Förderstand 2026. Wir aktualisieren unsere Ratgeber, wenn sich Normen, Preise oder Förderbedingungen ändern.

Die Inhalte ersetzen keine individuelle Fach-, Rechts- oder Steuerberatung. Arbeiten an Strom, Gas, Statik und Abdichtung gehören in die Hände von Fachbetrieben.

Transparenz: Mit * markierte Links sind Affiliate-Links zu Amazon. Kaufst du darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts. Die Auswahl treffen wir unabhängig.

Zuletzt aktualisiert: 16. September 2026

SSL-Zertifikat