Bausparen ist ein bewährtes Instrument zur langfristigen Vermögensbildung und Immobilienfinanzierung in Deutschland. Es verbindet die Vorteile eines Sparprodukts mit der Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. Ein oft übersehener, aber äußerst wichtiger Aspekt des Bausparens sind die damit verbundenen Steuervorteile. Diese können die Attraktivität des Bausparens für Sparer aller Altersgruppen und Einkommensklassen erheblich steigern.
Die steuerlichen Anreize beim Bausparen sind vielfältig und können sich je nach persönlicher Situation und Art des Bausparvertrags unterscheiden. Sie reichen von direkten Zulagen über Steuerfreibeträge bis hin zu Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung. Ein tiefgreifendes Verständnis dieser Steuervorteile kann Sparern helfen, ihre Finanzplanung zu optimieren und langfristig von den Vorzügen des Bausparens zu profitieren.
Grundlagen des Bausparens
Bevor die steuerlichen Aspekte im Detail betrachtet werden, ist es wichtig, die Grundprinzipien des Bausparens zu verstehen. Ein Bausparvertrag besteht in der Regel aus zwei Phasen:
- Ansparphase: In dieser Phase zahlt der Sparer regelmäßig Beiträge in seinen Bausparvertrag ein. Das angesparte Kapital wird verzinst und wächst über die Zeit an.
- Darlehensphase: Nach Erreichen der vereinbarten Bausparsumme hat der Sparer Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, das für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden kann.
Die Flexibilität des Bausparens zeigt sich in den vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten des angesparten Kapitals und des Darlehens. Diese umfassen:
- Kauf einer Immobilie
- Bau eines Eigenheims
- Modernisierung oder Sanierung bestehenden Wohnraums
- Umschuldung bestehender Immobilienkredite
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Diese Vielseitigkeit macht das Bausparen zu einem attraktiven Finanzprodukt für verschiedene Lebensphasen und -situationen.
Überblick über die Steuervorteile beim Bausparen
Die steuerlichen Vorteile beim Bausparen lassen sich in mehrere Kategorien einteilen:
- Wohnungsbauprämie: Eine direkte staatliche Förderung für Bausparer.
- Arbeitnehmersparzulage: Eine zusätzliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen, die in einen Bausparvertrag fließen.
- Sonderausgabenabzug: Möglichkeit, bestimmte Bausparaufwendungen steuerlich geltend zu machen.
- Steuerfreie Zinserträge: Unter bestimmten Bedingungen können Zinserträge aus Bausparverträgen steuerfrei sein.
- Riester-Förderung: Spezielle steuerliche Vorteile für Riester-geförderte Bausparverträge.
- Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen: Steuerliche Berücksichtigung von Zinszahlungen für Bauspardarlehen.
In den folgenden Abschnitten werden diese Steuervorteile detailliert erläutert und ihre Auswirkungen auf verschiedene Sparer-Gruppen analysiert.
Wohnungsbauprämie: Direkte staatliche Förderung
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine der bekanntesten Formen der staatlichen Förderung des Bausparens. Sie bietet Sparern einen direkten finanziellen Anreiz, in einen Bausparvertrag einzuzahlen.
Grundlagen der Wohnungsbauprämie:
- Die Prämie beträgt 10% der prämienbegünstigten Einzahlungen.
- Der maximale jährliche Förderbetrag liegt bei 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete/Lebenspartner.
- Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Wohnungsbauprämie liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner.
Besonderheiten und Änderungen:
Ab dem Jahr 2021 wurden die Konditionen der Wohnungsbauprämie verbessert:
- Die Einkommensgrenzen wurden angehoben.
- Der Prämiensatz wurde von 8,8% auf 10% erhöht.
- Die maximalen Förderbeiträge wurden ebenfalls erhöht.
Diese Verbesserungen machen die Wohnungsbauprämie für einen größeren Kreis von Sparern attraktiv und verstärken den steuerlichen Anreiz zum Bausparen.
Verwendungszweck:
Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Zweckbindung nach einer Vertragslaufzeit von sieben Jahren. Dies macht das Bausparen besonders attraktiv für junge Menschen und Eltern, die für ihre Kinder vorsorgen möchten.
Arbeitnehmersparzulage: Zusätzliche Förderung für Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine weitere Form der staatlichen Förderung, die speziell Arbeitnehmern zugute kommt, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag einzahlen.
Grundlagen der Arbeitnehmersparzulage:
- Die Zulage beträgt 9% der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen.
- Der maximale jährliche Förderbetrag liegt bei 43 Euro.
- Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete/Lebenspartner.
Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmersparzulage kann zusätzlich zur Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden.
- Sie wird nur gewährt, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag oder bestimmte andere Anlageformen fließen.
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren.
Die Kombination von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie kann die Rendite eines Bausparvertrags erheblich steigern, insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
Sonderausgabenabzug: Steuerliche Berücksichtigung von Bausparaufwendungen
Der Sonderausgabenabzug bietet Bausparern die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Bausparvertrag steuerlich geltend zu machen. Dies kann zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.
Abzugsfähige Aufwendungen:
- Abschlussgebühren: Die bei Vertragsabschluss fällige Abschlussgebühr kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
- Kontoführungsgebühren: Jährliche Gebühren für die Führung des Bausparkontos sind ebenfalls abzugsfähig.
Besonderheiten:
- Der Sonderausgabenabzug ist besonders relevant für Bausparer mit hohem Einkommen, da sie von der Steuerersparnis stärker profitieren können.
- Die abzugsfähigen Beträge unterliegen den allgemeinen Höchstgrenzen für Sonderausgaben.
- Bei Ehepartnern/Lebenspartnern können die Aufwendungen von beiden Partnern geltend gemacht werden, wenn der Bausparvertrag auf beide Namen läuft.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Sparbeiträge selbst können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerfreie Zinserträge: Optimierung der Rendite
Unter bestimmten Bedingungen können Zinserträge aus Bausparverträgen steuerfrei sein, was die Gesamtrendite des Bausparens erheblich verbessern kann.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
- Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre gelaufen sein.
- Das Bausparguthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
- Die Zinserträge dürfen einen Betrag von 512 Euro pro Jahr für Alleinstehende bzw. 1.024 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nicht übersteigen (Sparerfreibetrag).
Besonderheiten:
- Die Steuerfreiheit der Zinserträge gilt auch für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
- Bei Überschreitung des Sparerfreibetrags fällt auf den übersteigenden Betrag die Abgeltungsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
Die Möglichkeit, Zinserträge steuerfrei zu erwirtschaften, macht das Bausparen besonders attraktiv im Vergleich zu anderen Sparformen, bei denen Zinserträge generell der Abgeltungsteuer unterliegen.
Riester-Förderung: Zusätzliche Steuervorteile für Riester-Bausparverträge
Riester-Bausparverträge kombinieren die Vorteile des klassischen Bausparens mit den steuerlichen Anreizen der Riester-Förderung. Dies eröffnet zusätzliche Steuervorteile für bestimmte Sparer-Gruppen.
Grundlagen der Riester-Förderung beim Bausparen:
- Staatliche Zulagen: Grundzulage von 175 Euro pro Jahr für jeden Förderberechtigten, zusätzliche Kinderzulagen von 185 Euro bzw. 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder) pro Kind und Jahr.
- Sonderausgabenabzug: Riester-Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Besonderheiten:
- Die Riester-Förderung ist besonders attraktiv für Geringverdiener und Familien mit Kindern, da die Zulagen einen hohen Anteil der Gesamtsparleistung ausmachen können.
- Das angesparte Kapital kann für den Kauf, Bau oder die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden.
- Bei Entnahme des Kapitals für Wohneigentum entfällt die sonst übliche Besteuerung in der Auszahlungsphase.
Die Kombination von Riester-Förderung und Bausparen bietet eine interessante Möglichkeit, staatliche Förderung für die Altersvorsorge mit dem Ziel des Wohneigentumserwerbs zu verbinden.
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen: Steuervorteile in der Darlehensphase
Wenn das Bauspardarlehen für die Anschaffung oder Herstellung einer vermieteten Immobilie verwendet wird, können die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Grundlagen der Abzugsfähigkeit:
- Die Schuldzinsen mindern die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, insbesondere für Sparer in höheren Einkommenssteuerklassen.
Besonderheiten:
- Bei selbstgenutztem Wohneigentum sind die Schuldzinsen in der Regel nicht abzugsfähig.
- Eine Ausnahme bildet die Vermietung eines Teils der selbstgenutzten Immobilie: Hier können die Schuldzinsen anteilig geltend gemacht werden.
- Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen bleibt über die gesamte Laufzeit des Darlehens bestehen, solange die Immobilie vermietet wird.
Die Möglichkeit, Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen, kann die Rentabilität einer Immobilieninvestition erheblich verbessern und macht das Bauspardarlehen zu einem attraktiven Finanzierungsinstrument für Kapitalanleger.
Vergleich der Steuervorteile verschiedener Bausparmodelle
Um die steuerlichen Vorteile verschiedener Bausparmodelle besser vergleichen zu können, betrachten wir eine Übersichtstabelle:
Bausparmodell | Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage | Sonderausgabenabzug | Steuerfreie Zinserträge | Riester-Förderung |
---|---|---|---|---|---|
Klassischer Bausparvertrag | Ja | Ja (bei VL-Einzahlung) | Ja (für Gebühren) | Ja (unter Bedingungen) | Nein |
VL-Bausparvertrag | Ja | Ja | Ja (für Gebühren) | Ja (unter Bedingungen) | Nein |
Riester-Bausparvertrag | Nein | Nein | Ja (für Beiträge) | Nein | Ja |
Diese Tabelle verdeutlicht, dass jedes Bausparmodell seine eigenen steuerlichen Vorteile bietet. Die Wahl des optimalen Modells hängt von der individuellen finanziellen Situation, den langfristigen Zielen und der persönlichen Steuerbelastung ab.