Die Sanierungsförderung ist übersichtlicher, als ihr Ruf vermuten lässt – wenn man eine Trennlinie versteht: Die Heizung läuft über die KfW, alles andere über das BAFA. Dazu kommt der Steuerbonus als Alternative für alle, die keinen Antrag stellen wollen. Und ein Ablauf, bei dem die Reihenfolge wichtiger ist als der Prozentsatz.
Dieser Ratgeber sortiert die Programme, nennt die aktuellen Sätze und zeigt dir den Weg vom Energieberater bis zur Auszahlung. Stand der Angaben ist September 2026. Förderbedingungen ändern sich – prüfe vor dem Antrag immer die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Das Wichtigste in Kürze
- Gebäudehülle und Anlagentechnik: Zuschuss vom BAFA, 15 Prozent, förderfähig sind 30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro.
- Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
- Heizungstausch: KfW-Programm 458 mit 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus – maximal 70 Prozent.
- Energieberatung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert und sind bei Einzelmaßnahmen Pflicht.
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist die Alternative, nicht die Ergänzung.
Die zwei Töpfe: BAFA und KfW
Beide Programme gehören zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sind aber auf zwei Stellen verteilt. Das BAFA bearbeitet die Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung. Die KfW ist für den Heizungstausch zuständig, dazu für Kredite und für Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard.
| Maßnahme | Stelle und Programm | Förderung 2026 | Förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster, Türen | BAFA, Einzelmaßnahmen | 15 %, mit iSFP +5 Prozentpunkte | 30.000 € je WE, mit iSFP 60.000 € |
| Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich | BAFA, Einzelmaßnahmen | 15 %, mit iSFP +5 Prozentpunkte | im gleichen Budget |
| Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, Anschluss Wärmenetz) | KfW 458 | 30 % Grundförderung, plus Boni, max. 70 % | 28.000 € für die erste Wohneinheit |
| Energieberatung, individueller Sanierungsfahrplan | BAFA | 50 % | je nach Gebäudetyp |
| Fachplanung und Baubegleitung | BAFA | 50 % | zusätzlich zum Maßnahmenbudget |
| Alternative ohne Antrag | Finanzamt, § 35c EStG | 20 % über drei Jahre verteilt | max. 200.000 € Kosten je Objekt |
Gebäudehülle: 15 Prozent und der iSFP-Bonus
Für Dämmmaßnahmen, Fenster und Türen gibt es 15 Prozent Zuschuss. Voraussetzung sind die technischen Mindestanforderungen der BEG – etwa höchstens 0,14 W/(m²K) am Dach, 0,20 an der Außenwand, 0,25 an der Kellerdecke und ein Uw-Wert von maximal 0,95 bei Fenstern.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Stufenplan für dein Haus. Er hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich. Diese 5 Punkte gelten seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Ein Rechenbeispiel: Bei 60.000 Euro Maßnahmenkosten bekommst du 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro, also 4.500 Euro, und 20 Prozent auf die zweiten 30.000 Euro, also 6.000 Euro – zusammen 10.500 Euro. Unter 30.000 Euro Maßnahmenkosten wirkt der Bonus praktisch nicht mehr.
Der iSFP rechnet sich trotzdem: Die Beratung selbst wird mit 50 Prozent gefördert, und du bekommst eine belastbare Reihenfolge für die nächsten Jahre. Wie du daraus einen Gesamtplan machst, zeigt unser Ratgeber energetische Sanierung.

Heizung: KfW 458 mit Bonusstruktur
Der Heizungstausch läuft über das KfW-Programm 458. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Darauf kommen Boni:
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent für den frühen Austausch einer alten fossilen Heizung. Er wird ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt – wer ihn voll mitnehmen will, sollte nicht zu lange warten.
- Einkommensbonus 40, 30 oder 10 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, für selbstnutzende Eigentümer.
- Obergrenze: Zusammen sind maximal 70 Prozent möglich, bei sehr geringem Einkommen bis 80 Prozent.
- Förderfähige Kosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, für weitere Wohneinheiten gelten geringere Beträge.
Bei 28.000 Euro Investition und 70 Prozent Förderung bleiben rechnerisch 8.400 Euro Eigenanteil. Ob eine Wärmepumpe in deinem Bestand funktioniert, welche Vorlauftemperatur du erreichst und welche Vorarbeiten nötig sind, klärt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau. Wichtig: Eine Wärmepumpe arbeitet nur in einer gedämmten Hülle wirtschaftlich. Die Reihenfolge Hülle vor Heizung ist kein Dogma, aber sie spart Geld – eine kleiner ausgelegte Wärmepumpe kostet weniger.
Der Ablauf: Reihenfolge entscheidet
Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der zu späte Antrag. Wer die Arbeiten beauftragt und danach fördern will, geht leer aus. So läuft es richtig:
- Energieeffizienz-Experten beauftragen. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist er verpflichtend. Eintragungen findest du in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Bei der Heizung kann auch der Fachbetrieb die Bestätigung übernehmen.
- Angebote einholen und Vertrag schließen – mit einer aufschiebenden Bedingung oder einem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht kommt. Ohne Vertrag gibt es bei der KfW keinen Antrag, ein ungesicherter Vertrag ist aber ein Risiko.
- Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Beim BAFA über das eigene Portal, bei der KfW über das Kundenportal nach Registrierung.
- Zusage abwarten, dann bauen lassen. Die Umsetzungsfrist steht im Zuwendungsbescheid beziehungsweise in der Zusage.
- Nachweise einreichen: Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Bestätigung nach Durchführung des Experten. Erst danach wird ausgezahlt.
- Unterlagen aufbewahren – Förderstellen können Nachweise Jahre später anfordern.
Rechnungen richtig stellen lassen: Barzahlung ist ausgeschlossen, alles muss über das Konto laufen, und die Rechnung muss die Maßnahme samt U-Werten und Bauteilen erkennbar ausweisen. Reine Materialkosten ohne Fachbetrieb sind nicht förderfähig – Eigenleistung bleibt außen vor.
Was sich kombinieren lässt und was nicht
Die wichtigsten Regeln in Kurzform: BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 lassen sich nebeneinander nutzen, weil sie verschiedene Maßnahmen betreffen – Dämmung über das BAFA, Heizung über die KfW. Für dieselbe Maßnahme darfst du dagegen nicht doppelt fördern, und du musst dich zwischen Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG entscheiden. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, ohne Antrag und ohne Energieberater – dafür brauchst du eine Steuerlast, gegen die du ihn rechnen kannst.
Landesprogramme und Zuschüsse der Kommune können hinzukommen, allerdings nur bis zu den Beihilfegrenzen und oft mit Anrechnung. Für Photovoltaik gibt es keinen Zuschuss aus der BEG; sie wird über die Einspeisevergütung nach dem EEG und den Nullsteuersatz gefördert – mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik mit Speicher.

Wo du am meisten herausholst
Die Prozentsätze sagen nichts darüber, welche Maßnahme sich lohnt. Entscheidend ist der Ertrag pro investiertem Euro. Grobe Faustregel in dieser Reihenfolge: zuerst die günstigen Flächen, dann die Anlagentechnik, dann die großen Hüllflächen.
- Kellerdecke dämmen – günstigste Maßnahme, hoher Komfortgewinn
- Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung – wird ebenfalls mit 15 Prozent gefördert
- Dachdämmung oder oberste Geschossdecke – große Wirkung, teils gesetzlich gefordert
- Fenster tauschen – am besten vor der Fassade, wegen der Anschlüsse
- Fassade dämmen – größte Fläche, höchste Kosten, letzter Schritt
Zur Vorbereitung hilft es, den Ist-Zustand zu kennen. Ein Hygrometer* und ein Infrarot-Thermometer* zeigen kalte Wände und feuchte Räume, eine Wärmebildkamera* macht Wärmebrücken sichtbar, und ein Energiekostenmessgerät* deckt Stromfresser auf. Wer die Grundlagen nachlesen will, findet sie in einem Fachbuch zur energetischen Sanierung*. Für Anträge, Bescheide und Rechnungen lohnt ein eigener Ordner für Bauunterlagen*, und smarte Heizkörperthermostate* holen nach der Sanierung noch etwas heraus.
Rechtlicher Rahmen ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, der Nachfolger des GEG. Es regelt unter anderem die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke und die Anforderungen, wenn du mehr als 10 Prozent eines Bauteils erneuerst. Gesetzliche Pflicht und Förderanforderung sind dabei nicht dasselbe: Gefördert wird in der Regel strenger, als das Gesetz verlangt.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme musst du dich entscheiden: entweder Zuschuss von BAFA oder KfW oder der Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 Prozent über drei Jahre. Unterschiedliche Maßnahmen darfst du aber unterschiedlich fördern lassen.
Brauche ich für jede Maßnahme einen Energieberater?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ja – ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes muss die Maßnahme bestätigen und begleiten. Sein Honorar wird mit 50 Prozent gefördert. Beim Heizungstausch über die KfW kann die Bestätigung auch der Fachbetrieb ausstellen.
Wann muss der Antrag gestellt sein?
Vor dem Beginn der Arbeiten. Als Beginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Deshalb schließt man den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung oder einem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung ausbleibt. Planung und Beratung darfst du vorher beauftragen.
Wie lange gilt der Klimageschwindigkeitsbonus?
Er beträgt derzeit 16 Prozent und wird ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, verliert durch Warten also Geld. Die jeweils gültige Höhe steht im KfW-Merkblatt zum Programm 458.
Gilt die Förderung auch für vermietete Häuser?
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch stehen auch Vermietern offen. Der Einkommensbonus der KfW dagegen nur selbstnutzenden Eigentümern. Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum.
Über diesen Ratgeber
Dieser Artikel wurde von der Redaktion von Heimwert Steigern recherchiert und geschrieben. Grundlage sind die Richtlinien und Merkblätter der Bundesförderung für effiziente Gebäude von BAFA und KfW, das Programm KfW 458, die technischen Mindestanforderungen der BEG, § 35c Einkommensteuergesetz sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz und das GEG-Infoportal des Bundes. Wir aktualisieren unsere Ratgeber, wenn sich Normen, Preise oder Förderbedingungen ändern.
Die Inhalte ersetzen keine individuelle Fach-, Rechts- oder Steuerberatung. Arbeiten an Strom, Gas, Statik und Abdichtung gehören in die Hände von Fachbetrieben.
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Zuletzt aktualisiert: 26. September 2026